AGB

Stand: 05.01.2024

§ 1 Geltung

(1) Für Leistungen von MARIA AZZARONE, Inh. Maria Azzarone, Türlihof 4, 6414 Oberarth SZ,Schweiz (im Folgenden Maria Azzarone genannt) gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne des § 310 Absatz 1 BGB (im Folgenden „AUFTRAGGEBER“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (im Folgenden ebenfalls „AUFTRAGGEBER“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedigungen sofern diesen keine zwingenden Verbraucherrechte entgegenstehen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des AUFTRAGGEBERS werden nicht Vertragsbestandteil. Diese werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn MARIA AZZARONE ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zustimmt.

(2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen MARIA AZZARONE und dem AUFTRAGGEBER sowie auch dann, wenn MARIA AZZARONE in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen Leistungserbringungen durchführt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote von MARIA AZZARONE richtet sich in der Regel an gewerbliche Kunden. Soweit rechtlich zulässig, gilt eine natürliche Person auch dann als gewerblicher Kunde und nicht als Verbraucher, wenn die Person das Angebot von MARIA AZZARONE nutzt, um eine spätere Unternehmensgründung vorzubereiten oder zu evaluieren.

(2) Alle Angebote von MARIA AZZARONE verstehen sich freibleibend. Kostenvoranschläge sind unverbindlich.

(3) Verträge kommen erst mittels schriftlicher Auftragsbestätigung durch MARIA AZZARONE zustande.

(4) Es sind nur solche Leistungen vertragsgemäß zu erbringen, die im schriftlich bestätigten Angebot oder im schriftlich bestätigten Kostenvoranschlag ausdrücklich spezifiziert sind. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen oder Garantieerklärungen werden nur dann wirksam Vertragsbestandteil, sofern diese durch MARIA AZZARONE ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurde.

(5) Gegenstand eines jeden Vertrags ist die Leistungserbringung durch MARIA AZZARONE, nicht hingegen bestimmte, vom AUFTRAGGEBER erhoffte oder geplante wirtschaftliche Erfolge.

(6) Zur Durchführung eines jeden Vertrages darf sich MARIA AZZARONE Dritter (z. B. freier Mitarbeiter) bedienen.

§ 3 Mitwirkungspflichten

(1) Der AUFTRAGGEBER hat bei der Leistungserbringung durch fachkundige Mitarbeiter zu unterstützen. Dies gilt insbesondere durch das rechtzeitige zur Verfügung stellen von Informationen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist.

(2) Der AUFTRAGGEBER hat alle Mitwirkungshandlungen in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten zu erbringen.

§ 4 Vergütung und Rechnungsstellung

(1) Alle Vergütungen verstehen sich netto.

(2) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist in den Vergütungen von MARIA AZZARONE nicht eingeschlossen. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in der jeweils gesetzlichen Höhe in der Rechnung ausgewiesen.

(3) Etwaige Berichtigungen oder Beanstandungen in der Rechnung müssen innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Leistungen sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum, sofern kein späterer Fälligkeitstermin schriftlich vereinbart wurde.

(2) Gegen Ansprüche von MARIA AZZARONE darf der AUFTRAGGEBER nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen, soweit diese unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der AUFTRAGGEBER nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

(3) MARIA AZZARONE ist berechtigt, ab Auftragsbestätigung angemessene Vorauszahlungen zu verlangen. Vorauszahlungen sind gemäß § 5 Absatz 1 zur Zahlung fällig und bei Rechnungsstellung gemäß § 4 separat auszuweisen und in Abzug zu bringen.

(4) Erkennt MARIA AZZARONE nach Vertragsschluss, dass eine Gefährdung des Zahlungsanspruchs aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des AUFTRAGGEBERS vorliegt, ist MARIA AZZARONE berechtigt, die Leistung solange zu verweigern, bis der AUFTRAGGEBER die gesamte vertragsgemäße Vergütung im Voraus bezahlt hat.

§ 6 Zahlungsverzug

Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält sich MARIA AZZARONE vor.

§ 7 Höhere Gewalt und Vertragshindernisse

Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Krieg, Terrorakte, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbarer Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von MARIA AZZARONE nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Leistung verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistung. Insoweit infolge der Störung die Leistung unverhältnismäßig verzögert wird, sind MARIA AZZARONE und der AUFTRAGGEBER zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt.

§ 8 Haftung

Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung von MARIA AZZARONE ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Mitarbeitern, es sei denn, es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadenersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

§ 9 Datenschutz

(1) Der AUFTRAGGEBER stimmt einer EDV-mäßigen Datenspeicherung und Datenverarbeitung, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehung notwendig ist, ausdrücklich zu.

(2) Die wechselseitig übernommenen Unterlagen, ausgetauschten Informationen und mitgeteilte Kenntnisse dürfen ausschließlich für die Erfüllung der vertraglichen Beziehung genutzt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie ihrer Bestimmung nach nicht Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder allgemein bekannt sind.

§ 10 Sonstiges

(1) Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Ort, an dem MARIA AZZARONE ihren Sitz hat.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertragsbeziehung zwischen MARIA AZZARONE und dem AUFTRAGGEBER ist der Ort, an dem MARIA AZZARONE ihren Sitz hat.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.